Familienrecht

Im Bereich des Familienrechts vertrete ich Ihre Interessen in folgenden Angelegenheiten:

  • Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen sowie Trennungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Beratung und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung
  • Berechnung und gegebenenfalls Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (z. B. Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
  • Beratung und Vertretung zu Fragen der Elterlichen Sorge
  • Aufteilung des Umgangs bzw. Regelungen zum Umgangsrecht
  • Vermögensauseinandersetzung und Hausratsteilung
  • Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich

Seit 2017 bin ich außerdem als Verfahrensbeiständin in Kindschaftssachen tätig.