Familienrecht
Im Bereich des Familienrechts vertrete ich Ihre Interessen in folgenden Angelegenheiten:
- Ausarbeitung und Überprüfung von Eheverträgen und Partnerschaftsverträgen sowie Trennungsfolgenvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Beratung und Vertretung bei Trennung und Ehescheidung
- Berechnung und gegebenenfalls Durchsetzung von Unterhaltsansprüchen (z. B. Trennungs- und nachehelicher Unterhalt, Kindesunterhalt, Elternunterhalt)
- Beratung und Vertretung zu Fragen der Elterlichen Sorge
- Aufteilung des Umgangs bzw. Regelungen zum Umgangsrecht
- Vermögensauseinandersetzung und Hausratsteilung
- Versorgungsausgleich und Zugewinnausgleich
Seit 2017 bin ich außerdem als Verfahrensbeiständin in Kindschaftssachen tätig.